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Neue EU-Richtlinie: Ab 2018 Tabakführerschein Pflicht für Tabakkauf

Für Raucher kommt es noch dicker. Die EU-Kommission sieht in der nächsten Tabakrichtlinie eine Art Tabakführerschein vor. Die Pläne sind bereits sehr konkret und fester Bestandteil der kommenden EU-Richtlinie TPD3. Bereits 2016 soll die TPD3 vom Europaparlament verabschiedet werden. Spätestens bis 2018 muss die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.

Vier Abende Aufklärung mit anschließender Prüfung

Gesunde und Raucherlunge
Gesunde (links) und Raucherlunge. Angehende Raucher erfahren, was das Rauchen in ihrem Körper anrichtet. Die EU will mit dieser verpflichtenden Aufklärung den Menschen die Lust auf das Rauchen nehmen und die Raucherquote weiter senken. Foto: United States: NIH, National Institute on Drug Abuse / Lizenz: Public Domain

In Zukunft müssen Personen, die Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Dreh- oder Pfeifentabak erwerben möchten, zunächst an vier Abenden die Schulbank drücken. Dies gilt auch für Menschen, die bereits rauchen. In einem Aufklärungskurs lernen die Interessierten, welche Schäden das Rauchen bei ihnen und ihren Mitmenschen anrichtet. Dabei sollen auch Aufklärungsfilme mit weniger schönen Bildern aus Kliniken, Hospizen und Sektionsräumen gezeigt werden.

Am Ende steht eine theoretische Prüfung. Den Tabakführerschein gibt es dann bei bestandener Prüfung.

Die Tabaklobby setzt auf Aufklärung und bekommt sie nun

Vielen Rauchern dürfte dies viel zu weit gehen. Die Ironie dabei ist, dass es vor allem die Tabaklobby selbst war, die mehr Aufklärung forderte, um von der Notwendigkeit neuer Verbote abzulenken. Genau diese Aufklärung wird nun intensiviert. Möchte die Tabakindustrie dies verhindern, würde sie in erhebliche Argumentationsschwierigkeiten geraten. Damit gilt es als sicher, dass der Tabakführerschein kommt.

Ohne Tabakführerschein kein Tabak

In Zukunft soll niemand mehr Tabak erwerben dürfen, der nicht umfassend über die Gefahren des Tabakkonsums informiert wurde. Denn die Vorlage des Tabakführerscheins ist in Zukunft Voraussetzung zum Tabakkauf.

Menschen, die jünger als 25 Jahre aussehen, müssen in Deutschland weiterhin ihren Personalausweis vorzeigen und nachweisen, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind. Neu ist, dass unabhängig vom Alter in Zukunft der Tabakführerschein vorgelegt werden muss. Um die Überprüfung zu gewährleisten, erlaubt die neue Tabakrichtlinie keinen Verkauf mehr über Automaten. In Deutschland etwas dürften damit nach einer gewissen Übergangszeit alle Zigarettenautomaten verschwinden.

Eine Anmeldung für den Tabakführerschein soll frühestens 6 Wochen vor Erreichen der Volljährigkeit möglich sein. Wer als Erwachsener bereits raucht, wird nach Inkrafttreten eines entsprechenden nationalen Gesetzes voraussichtlich 6 Monate Zeit haben, den Tabakführerschein nachzuholen.

Neues Zentralregister wird kommen

Auch Mittel, bei Missbrauch den Tabakführerschein zu entziehen, werden derzeit diskutiert. Wer z.B. wiederholt Rauchverbote missachtet oder aber an Minderjährige Zigaretten abgibt, könnte seinen Tabakführerschein verlieren. Die Vergehen sollen in Deutschland in einem zentralen Register nach Vorbild der Flensburger Verkehrssünderkartei gespeichert werden.