Kategorien
Drogen Gesellschaftliches Medien Medizin/Gesundheit Politik

TPD3 – EU will private positive Äußerungen über das Rauchen unter Strafe stellen

Raucherin
Lizenz: Public Domain

Mit der kommenden EU-Tabakrichtlinie TPD3 kommen neue Einschränkungen auf Raucher zu. In Zukunft soll die Tabakwerbung noch weiter zurückgedrängt werden. Dabei soll es verboten werden, sich positiv über das Rauchen zu äußern. Das betrifft Zeitungsartikel, Filme, aber auch private Äußerungen.

EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis sagte heute vor versammelter Presse: „Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko unserer Zeit. Im Kampf gegen den blauen Dunst sind wir nach intensiven Beratungen und Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Tabakwerbung noch weitere zurückgedrängt werden muss. Daher werden wir positive Äußerungen über das Rauchen in Zukunft unter Strafe stellen. Das gilt für alle Bereiche: Zeitungsartikel, Filme und auch private Äußerungen.“

Bedenken vor totaler Überwachung zerstreut Andriukaitis: „Wir wollen keinen Spitzelstaat. Es muss also niemand befürchten, dass er verurteilt wird, weil er in einem Gespräch unter Freunden das Rauchen positiv dargestellt hat. Aber wer z.B. auf Facebook oder Twitter positive Worte über das Rauchen verliert, der hat mit Strafverfolgung zu rechnen. Verboten ist es in Zukunft, Äußerungen zu machen, dass man gerne rauche. Ebenso wenig dürfen bestimmte Tabakprodukte empfohlen werden oder gar jemand aufgefordert werden, das Rauchen anzufangen. Zu unerlaubten Äußerungen zählt auch die Verbreitung von Verschwörungstheorien, etwa, dass Rauchen nicht so schädlich sei, wie es allgemein angenommen werde. Die Regelung gilt auch für neuartige Tabakprodukte, etwa E-Zigaretten.“

Literatur- und Filmfans müssen keine Sorgen haben. Denn bestehende Bücher, Zeitungsartikel und Filme sind von dem Verbot nicht betroffen. Andriukaitis meint dazu: „Wir müssen es ja nicht übertreiben. Für noch strengere Richtlinien bleibt ja immer noch die übernächste EU-Tabakrichtlinie TPD4.“

Die TPD3 soll bis Herbst im EU-Parlament verabschiedet werden. Danach müssen es die EU-Staaten bis 2019 in nationales Recht umsetzen.

Kategorien
Drogen Gesellschaftliches Politik

EU gibt zu: Schockbilder eingeführt, weil immer mehr Raucher nicht lesen können

Warnbilder / verfaulte Zähne
Zigarettenpackung mit Warnbild

Nun ist es raus. Wie der Gesundheitsexperte der EU-Kommission Francesco Giancomelli bestätigte, wurden die Schockbilder auf Zigarettenpackungen nicht wegen ihres höheren Nutzens oder ihrer aufklärerischen Wirkung eingeführt. Warnhinweise in Textform hätten es genauso getan. Vielmehr sei Rauchen immer stärker ein Phänomen der Unterschicht.

Das bedeute, dass immer mehr Raucher nicht lesen könnten, so Giancomelli. Ebenso beherrschten viele Ausländer die jeweilige Landessprache nicht. Das Problem verschärfe sich auch durch Zuwanderung.

Dies sei der wahre Grund, warum die Schockbilder zur Vorschrift in allen EU-Mitgliedsländern wurden. „Bilder sind die Sprache der Analphabeten und Ausländer“, sagte Giancomelli. Es handele sich im Grunde genommen auch nicht um Schockbilder, sondern um Warn- und Produktinformationsbilder.

Kategorien
Drogen Medizin/Gesundheit Politik

Tabakrichtlinie TPD4 wird die letzte sein – danach keine Einschränkungen mehr für Raucher

Raucher
Viele Jahre lang mussten sie immer neue  Einschränkungen ertragen. Raucher dürfen sich nun freuen, die geplante Tabakrichtlinie TPD4 wird die letzte sein. Lizenz: Public Domain

Jede neue EU-Tabakrichtlinie (TPD) bedeutet weitere Einschränkungen für die Raucher. Die TPD2 etwa brachte die Warnbilder und das Verbot geschmacksüberlagernder Zusatzstoffe. Die TPD3, zu der es derzeit bereits eine Reihe von Rahmendaten gibt, soll im Herbst dieses Jahres in die Beratung gehen.

Aber irgendwann wird Schluss ein, verspricht die EU. Die TPD4 wird definitiv die letzte Tabakrichtlinie ihrer Art sein. Danach wird es keine weiteren Einschränkungen mehr für Raucher geben. Die Frage ist, ob später Einschränkungen überhaupt noch technisch möglich sind, denn nach den Informationen, die der Redaktion vorliegen, wird die TPD4 eine wie auch immer geartete, weitestgehende Verdrängung von Tabak vorschreiben.

Neuseeländisches Modell?

Wahrscheinlich wird eine Art neuseeländisches Modell installiert, das nur noch Bestandsrauchern für eine Übergangszeit das Rauchen erlauben wird. Heute lebende Kinder und Jugendliche sollen dann keine Tabakprodukte mehr erwerben dürfen, wenn sie volljährig werden. Auch die E-Zigarette soll ausgedampft werden. Zeitpläne befinden noch in einer frühen Phase. Denkbar ist eine Verabschiedung der TPD3 bis 2022, in Kraft treten dürfte sie dann um 2025 herum.

Import, Anbau und Herstellung von Tabak und Tabakprodukten wird ab einem Stichtag dann weitestgehend verboten.

Ausnahmen geplant

Es soll aber eine ganze Reihe an Ausnahmen geben. So soll der Tabakanbau zu Forschungszwecken in Europa erlaubt bleiben. Anbauflächen müssen aber auf wenige Quadratmeter pro EU-Land reduziert werden. Anbau zum Eigenbedarf soll dagegen auf jeden Fall untersagt werden, es wird also hier kein Schlupfloch beiben.

Raucherentwöhnungsprodukte wie Nikotinpflaster sollen dagegen ohne Limit erlaubt bleiben, auch wenn die Raucherentwöhnung sich langfristig von selbst erledigt.

Parfum mit Tabaknote soll ebenso nicht reguliert werden. Erlaubt bleiben auch Zigarettenattrappen für Anwendungen bei Film und Theater.

Kategorien
Drogen Medizin/Gesundheit Politik

Warnbilder: John ließ sich Zähne ziehen und kauft nur Zigaretten mit verfaulten Zähnen

Warnbilder / verfaulte Zähne
Zigarettenpackung mit Warnbild: Nur wer Zähne hat, muss sich vor Zahnfäule und Zahnausfall fürchten

Dass Rauchen extrem schädlich ist und vorzeitig tötet, ist allgemein bekannt. In Zukunft soll Rauchern bildlich vor Augen geführt werden, welche katastrophalen Folgen das Rauchen hat. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute Klagen gegen die Tabakrichtlinie der EU (TPD2) abgewiesen, sodass den Warnbildern ab Ende Mai dieses Jahres auch in Deutschland und anderen europäischen Ländern nichts mehr im Wege steht.

Auf den Bildern sind Bein-Amputationsstümpfe zu sehen, Narben von einer Lungen-OP, schwarze Lungen und viele weitere Grausamkeiten. Doch John Doe (39) aus Australien lässt sich davon nicht abschrecken. John ist schlau und hatte eine grandiose Idee. Er ließ sich sämtliche Zähne ziehen und kauft jetzt nur noch Zigaretten, auf denen vor verfaulten, ausfallenden Zähnen gewarnt wird.

Genuss ohne Reue

Er sei sicher, sagt John, seinen Zähnen könne nichts passieren, er habe ja keine mehr. Genuss ohne Reue, das hat John nun erreicht. Da soll einer sagen, dass Raucher nicht kreativ wären.

Es wird damit gerechnet, dass auch Raucher hierzulande ähnlich gute Ideen haben. So könnten Männer, die naturgemäß so gut wie nie schwanger werden, nur die Zigaretten verlangen, die das Leben ihrer ungeborenen Kinder bedrohen. Oder herzlose Menschen die Zigaretten mit der Warnung vor Herzinfarkten.

Kategorien
Drogen Gesellschaftliches Politik

Zigaretten-Schockbilder – Jugendschutz schreitet ein: Zutritt in Läden künftig erst ab 18!

Zigaretten-Schockbilder
Zigaretten-Schockbilder. Lizenz: Public Domain

Läden, in denen Zigaretten ausgestellt werden, dürfen zukünftig nur von Personen betreten werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Kinder und Jugendliche müssen draußen bleiben. So will es das neue „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse“, das die EU-Tabakrichtlinie TPD2 in deutsches Recht gießt und sich derzeit in der finalen Bearbeitung befindet. Nur Läden, die Zigaretten nicht sichtbar aufbewahren – diese also in Gestalt von Bückware verkaufen (weil sich der Verkäufer gewissermaßen bücken muss, um die Waren unter dem Ladentisch hervorzuholen), sind von der neuen Regelung ausgenommen. In diese haben also auch weiterhin Kinder und Jugendliche Zutritt.

Die Händler haben die Wahl: Entweder Zutritt erst ab 18 oder die Zigaretten dürfen im Laden nicht gezeigt werden (Bückware)

Der Grund für die neue Regelung ist, dass Zigarettenpackungen ab Ende Mai dieses Jahres mit Warnbildern bedruckt werden müssen. Diese Bilder zeigen verfaulte Zähne, schreckliche Krebsgeschwüre, abgestorbene Zehen und Beine, Raucherlungen und weitere hässliche Folgen des Rauchens.

Der Jugendschutz in Deutschland gehört zu den weltweit strengsten

Supermarkt
In Läden, die Zigaretten präsentieren, dürfen nur noch Personen ab 18. Kinder und Jugendliche müssen draußen bleiben. Foto: keinblatt.de

Deutschland gehört zu den Ländern mit den weltweit strengsten Jugendschutzregelungen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Schockbilder nicht für Kinderaugen geeignet seien. Solche Bilder dürften auch im Fernsehen tagsüber nicht gezeigt werden, sondern erst ab 23 Uhr. Ab diesem Zeitraum ist auch die Ausstrahlung von FSK 18-Filmen erlaubt. Entsprechend dürfen die Zigarettenpackungen nur dann in Läden präsentiert werden, wenn sichergestellt ist, dass nur Personen ab 18 Zutritt haben. Da die meisten Läden nicht auf den Besuch von Kinder und Jugendlichen verzichten möchten, zumal diese beträchtlichen Umsatz generieren, wird davon ausgegangen, dass die meisten Läden, vor allem Supermärkte, auf Bückware umstellen werden.

7-Sekunden-Regelung kommt

Doch auch in Läden, die sich für das Prinzip Bückware entschieden haben, können die Zigarettenpackungen kurz sichtbar werden, vor allem, wenn sie aus Schrank oder Schublade geholt werden. Damit können sie Kinder und Jugendliche gefährden. Hier sind die Verkäufer angewiesen, die Zigarettenpackungen schnellstmöglich zu verdecken. Ganz vermeiden lässt sich eine kurzzeitige Offenlegung natürlich nicht. Der Kompromiss sieht vor, dass eine Zigarettenpackung höchstens für sieben Sekunden sichtbar sein darf. Damit wird es unwahrscheinlich, dass sich die Bilder in die Kinderseele einbrennen und diese verletzten. Die Regelung soll durch Kontrolleure stichprobenweise überwacht werden.

Erwachsene dürfen die Zigarettenpackungen ebenso nicht Kinder und Jugendlichen zugänglich machen und müssen sie verdeckt tragen. Auch hier gilt, dass beim Herausholen oder Umverpacken die Zigarettenschachteln ausnahmsweise kurz sichtbar sein dürfen, aber ebenfalls höchstens sieben Sekunden lang. Wer Zigarettenschachteln zu lange zeigt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.

Heftige Kritik von Nichtraucherschützern

Nichtraucherschützer sehen die neue Regel mit großer Skepsis. „Wenn die Warnbilder kaum gezeigt werden, dann ist die Abschreckung gleich null, und die Bilder verfehlen ihren Zweck“, so Frau Dr. Marianne Kurz vom Onkologischen Zentrum in Gelsenkirchen, „wenn Kinder geschockt werden und dann nie mit dem Rauchen anfangen, dann wäre das ja zielführend.“

Doch die Jugendschützer winken ab: Die bildhaften Folgen des Rauchens seien so schlimm, so verstörend, dass die Psyche von Kindern und Jugendlichen dauerhaft Schaden nehmen könnte. „Das können und dürfen wir nicht zulassen“, so ein Sprecher des Familienministeriums.

Kategorien
Drogen Gesellschaftliches Politik

Jede tausendste Zigarette muss ab 2021 Brechmittel enthalten

Erbrechen
Rauchende Frau, die sich übergeben muss. Lizenz: Public Domain

Was den Rauchern ab 2021 mit der nächsten EU-Tabakrichtlinie TPD3 blüht, wird sehr hart. Dagegen wirkt die EU-Tabakrichtlinie TPD2, die im Mai 2016 in Kraft trat und vor allem Warnbilder vorschreibt, eher wie ein warmes Lüftchen.

So muss ab 2021 jede tausendste Zigarette ein Brechmittel (Emetikum) enthalten. Das Rauchen einer solchen präparierten Zigarette führt also zum Erbrechen. Ziel ist es, das Rauchen noch unattraktiver zu machen. Jeder Raucher muss damit rechnen, dass es ihm so richtig schlecht wird. Entsprechend behandelte Zigaretten werden sich äußerlich nicht von unbehandelten unterscheiden lassen.

Der Deutsche Zigarettenverband kündigt seinen erbitterten Widerstand gegen das Vorhaben an. Solche Manipulationen seien Körperverletzung, so der Verbandsvorsitzende Jan Fliege, regelrecht menschenverachtend. EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis hält dagegen, jegliches Rauchen sei im Grunde genommen Körperverletzung – sich und auch anderen gegenüber.

Fliege weist auf Sicherheitsaspekte hin. Ein Autofahrer, der sich eine Zigarette anstecke, könnte zum Sicherheitsrisiko werden, wenn ihm auf einmal schlecht werden. Ähnliches gelte für das Bedienen von Maschinen.

Andriukaitis zeigt sich erstaunt. „Wer sagt denn, dass am Steuer und beim Bedienen von Maschinen in Zukunft noch geraucht werden darf? Wir beraten gerade die Eckpunkte“, so Andriukaitis.

Fliege hat noch ein weiteres Argument. Emetika seien in Deutschland verschreibungspflichtig. Demnach könnte man keine Zigaretten mehr im Laden kaufen, sondern müsse sie sich beim Arzt verschreiben lassen, so Fliege. Andriukaitis kontert: „Das ist ein interessanter Aspekt, für den wir eine Lösung finden werden. Generell wollen wir die Verfügbarkeit von Zigaretten einschränken.“

Auch auf den Einwand,  es gäbe in Zukunft mehr Raucher, die draußen auf der Straße oder auch im Park kotzen, was kein schöner Anblick sei, ergibt sich Andriukaitis erstaunlich cool. Man sehe doch jetzt schon genug Raucher, die sich übergeben müssen. Ein Brechmittel in gerade einmal 0,1 % aller Zigaretten würde die Spuckrate nur marginal erhöhen. Der positive Effekt für die Gesellschaft überwiege auf jeden Fall. Jede Maßnahme, die geeignet ist, den Menschen das Rauchen abzugewöhnen und sie aus der Geiselhaft ihrer Sucht zu befreien, sei sinnvoll.

Andriukaitis bestreitet auch eine Überregulierung. „Die Raucher jammern die ganze Zeit, dass wir angeblich Zusatzstoffe verbieten. Doch ich weiß nicht, was die Raucher haben. Denn das stimmt nicht, wir führen ja mit dem Emetikum sogar einen neuen Zusatzstoff ein“, so Andriukaitis. Der Gesundheitskommissar möchte, dass jeder Raucher in den Genuss des neuen Zusatzstoffes kommen kann. Daher stehe auch ein Verbot von Drehtabak auf der Agenda, da sich dort aus logistischen Gründen keine Beimengung in jeder tausendsten Zigarette realisieren lasse.

Kategorien
Drogen Gesellschaftliches Politik

Raucher müssen ab 2020 Warnschild tragen

Raucher mit Warnhinweis
Zigarrenraucher mit Warnschild. keinblatt.de zeigt, wie dies in etwa – unter den vorgesehenen Größenverhältnissen – aussehen wird. Foto: gavin. robinson, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY 2.0

Am 1. Mai 2016 tritt die zweite EU-Tabakrichtlinie (TPD2) in Kraft, doch in der Zwischenzeit wird bereits fieberhaft an der nächsten Tabakrichtlinie TPD3 gearbeitet. Eine der Grundsäulen wird hier eine bessere Informationsvermittlung sein, die unter anderem das Rauchen in der Öffentlichkeit betrifft.

Dabei sollen alle Raucher, die in der Öffentlichkeit rauchen, ab 2020 dazu verpflichtet werden, ein Warnschild um den Hals zu tragen.

EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis betont, dass Rauchen in der Öffentlichkeit oft als Werbung verstanden werde. Schließlich würden Raucher bei ihrer Tätigkeit gesehen, selbst von Kindern. Deshalb müssten auch hier Hinweise angebracht werden, die vor den Gefahren des Rauchens warnen.

Christian Löwenstein vom Verein „Deutschland raucht“ ist stinksauer. „Da fühlt man sich an das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte erinnert“, so Löwenstein.

Andriukaitis wiegelt hingegen ab. Nur, wenn im Augenblick geraucht werde, oder sich eine noch nicht angezündete Zigarette im Mund befinde, müsse das Schild getragen werden. Niemand werde stigmatisiert.  Außerdem werde ja niemand gezwungen, zu rauchen, so Andriukaitis.

Die Warnschilder sollen die gleichen Warntexte wie auf den Zigarettenpäckchen und den anderen Tabakprodukten enthalten. Jede Tabakverkaufsstelle muss in Zukunft solche Schilder ausgeben.

Warnbilder auf den Schildern soll es vorerst keine geben. Andriukaitis meint: „Nehmen Sie einen Raucher, dem sein Raucherbein amputiert wurde und der am Klinikeingang qualmt. Da braucht es kein Ekelbild, da er das Warnbild selbst abgibt. Ein begleitender Text reicht also völlig aus.“

Kategorien
Drogen Medizin/Gesundheit Politik

Neue EU-Richtlinie: Ab 2018 Tabakführerschein Pflicht für Tabakkauf

Für Raucher kommt es noch dicker. Die EU-Kommission sieht in der nächsten Tabakrichtlinie eine Art Tabakführerschein vor. Die Pläne sind bereits sehr konkret und fester Bestandteil der kommenden EU-Richtlinie TPD3. Bereits 2016 soll die TPD3 vom Europaparlament verabschiedet werden. Spätestens bis 2018 muss die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.

Vier Abende Aufklärung mit anschließender Prüfung

Gesunde und Raucherlunge
Gesunde (links) und Raucherlunge. Angehende Raucher erfahren, was das Rauchen in ihrem Körper anrichtet. Die EU will mit dieser verpflichtenden Aufklärung den Menschen die Lust auf das Rauchen nehmen und die Raucherquote weiter senken. Foto: United States: NIH, National Institute on Drug Abuse / Lizenz: Public Domain

In Zukunft müssen Personen, die Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Dreh- oder Pfeifentabak erwerben möchten, zunächst an vier Abenden die Schulbank drücken. Dies gilt auch für Menschen, die bereits rauchen. In einem Aufklärungskurs lernen die Interessierten, welche Schäden das Rauchen bei ihnen und ihren Mitmenschen anrichtet. Dabei sollen auch Aufklärungsfilme mit weniger schönen Bildern aus Kliniken, Hospizen und Sektionsräumen gezeigt werden.

Am Ende steht eine theoretische Prüfung. Den Tabakführerschein gibt es dann bei bestandener Prüfung.

Die Tabaklobby setzt auf Aufklärung und bekommt sie nun

Vielen Rauchern dürfte dies viel zu weit gehen. Die Ironie dabei ist, dass es vor allem die Tabaklobby selbst war, die mehr Aufklärung forderte, um von der Notwendigkeit neuer Verbote abzulenken. Genau diese Aufklärung wird nun intensiviert. Möchte die Tabakindustrie dies verhindern, würde sie in erhebliche Argumentationsschwierigkeiten geraten. Damit gilt es als sicher, dass der Tabakführerschein kommt.

Ohne Tabakführerschein kein Tabak

In Zukunft soll niemand mehr Tabak erwerben dürfen, der nicht umfassend über die Gefahren des Tabakkonsums informiert wurde. Denn die Vorlage des Tabakführerscheins ist in Zukunft Voraussetzung zum Tabakkauf.

Menschen, die jünger als 25 Jahre aussehen, müssen in Deutschland weiterhin ihren Personalausweis vorzeigen und nachweisen, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind. Neu ist, dass unabhängig vom Alter in Zukunft der Tabakführerschein vorgelegt werden muss. Um die Überprüfung zu gewährleisten, erlaubt die neue Tabakrichtlinie keinen Verkauf mehr über Automaten. In Deutschland etwas dürften damit nach einer gewissen Übergangszeit alle Zigarettenautomaten verschwinden.

Eine Anmeldung für den Tabakführerschein soll frühestens 6 Wochen vor Erreichen der Volljährigkeit möglich sein. Wer als Erwachsener bereits raucht, wird nach Inkrafttreten eines entsprechenden nationalen Gesetzes voraussichtlich 6 Monate Zeit haben, den Tabakführerschein nachzuholen.

Neues Zentralregister wird kommen

Auch Mittel, bei Missbrauch den Tabakführerschein zu entziehen, werden derzeit diskutiert. Wer z.B. wiederholt Rauchverbote missachtet oder aber an Minderjährige Zigaretten abgibt, könnte seinen Tabakführerschein verlieren. Die Vergehen sollen in Deutschland in einem zentralen Register nach Vorbild der Flensburger Verkehrssünderkartei gespeichert werden.

Kategorien
Drogen Gesellschaftliches Medizin/Gesundheit Politik

Neuer Schock für Raucher – EU will Ekelbilder und Warnhinweise jetzt auch auf Zigarettenhülsen!

Zigaretten Ekelbilder
Geplante EU-Tabakrichtlinie: So (Mitte, unten) könnten Zigaretten bald aussehen

Mit der EU-Tabakrichtlinie TPD2 werden bekanntlich ab 2016 Ekelbilder auf Zigarettenpackungen vorgeschrieben. Inzwischen mehren sich jedoch in der EU-Kommission die Bedenken, dass Raucher verstärkt auf Überstülphüllen und Zigarettenetuis zurückgreifen könnten, um die Bilder zu verbergen. Da sich diese Hüllen und Etuis nicht wirksam verbieten lassen, zumal man sie leicht selbst herstellen kann, will nun die EU direkt am eigentlichen Produkt ansetzen, der Zigarette selbst. Es sollen also auch die Zigarettenhülsen mit Ekelbildern bedruckt werden. Damit wird eines der letzten Schlupflöcher geschlossen. Ein Raucher kann damit den Schockbildern kaum noch entgehen.

Ekelbilder – klein, aber direkt auf dem Produkt

Dass die Abbildungen sehr klein ausfallen und daher weniger emotional wirken wie die größeren Bilder auf den Zigarettenschachteln, ist der EU-Kommission bewusst. Dennoch könnten besonders widerliche Fotos, etwa Amputationsstümpfe und Teile einer Raucherlunge, durchaus erkennbar dargestellt werden, heißt es. Außerdem werde die Wirkung durch ergänzende Maßnahmen verstärkt. So sollen in einer Zigarettenpackung nur die Hälfte der Zigaretten Schockbilder zieren.

Olivgrüne Zigarette – das Auge raucht mit und die Zigarette schmeckt nicht mehr

Die andere Hälfte soll olivgrünes Zigarettenpapier aufweisen. Diese Farbe empfinden die Konsumenten Studien zufolge als besonders unattraktiv. Der Farbton kommt bereits in einigen Ländern zum Einsatz, aber nicht auf den Zigaretten selbst, sondern auf den Zigarettenschachteln, die als Plain Packages – also Einheitsverpackungen – ausgeführt sind.

Auf das olivgrüne Zigarettenpapier werden zudem die bekannten Textwarnhinweise wie „Rauchen führt zu einem langsamen und schmerzhaften Tod“, aber auch konstruktive Hinweise wie die Nummer des Rauchertelefons aufgedruckt.

Dieser gestalterische Mix soll Neueinsteiger noch wirksamer abschrecken und langjährige Raucher immer wieder an die Gefahren des Rauchens erinnern.

Selbstdreher sollen und werden sich ebenso ekeln

Auch Selbstdreher werden der neuen Aufmachung nicht entgehen können, da die EU-Richtlinie auch Zigarettenpapier zum Selbstdrehen sowie Zigarettenhülsen für Stopfmaschinen einschließen wird. Es dürfen entsprechend in der EU in Zukunft nur noch Zigarettenpapier und Zigarettenhülsen verkauft werden, die olivgrün eingefärbt und aufgedruckte Warnhinweise aufweisen oder mit Schockbildern versehen sind.

Dass die Druckfarbe die Zigaretten ein Stückchen schädlicher machen könnte, glaubt Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, indes nicht: „Lassen Sie uns etwas gegen ein tödliches Produkt unternehmen und nicht darüber philosophieren, ob ein Produkt, das an Schädlichkeit kaum mehr zu übertreffen ist, noch gefährlicher werden kann“, sagte Borg unsere Redaktion. Tatsächlich ist die Hülse von Fabrikzigaretten ja bereits heute bedruckt – mit dem Markennamen, der auch aller Voraussicht nach bleiben darf. Das Bedrucken des Zigarettenpapiers ist also nichts grundsätzlich Neues, nur der großflächige, mehrfarbige Druck das Novum.

Bis Ende des Jahres sollen geeignete Ekelbilder ausgesucht werden. Bereits nächstes Jahr soll die neue Tabakrichtlinie verabschiedet und ab 2018 verpflichtend für alle EU-Staaten werden.

Kategorien
Drogen Politik

Neue EU-Richtlinie: Es heißt zukünftig „Tabakdrogen“ statt „Tabak“

Kiosk
„Tabak“: Diese Reklame wird bald nicht mehr erlaubt sein. Es muss dann „Tabakdrogen“ heißen. Foto: Agro St. Georg / Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

Wieder einmal schlagen die EU-Regulierer zu. Wie unsere Redaktion in Erfahrung brachte, wartet gleich nach der Europawahl der nächste Hammer auf die Genussfreunde des Tabaks. Die EU plant, dass überall, wo Tabak verkauft wird oder Tabak drin ist, deutlich der Hinweis Tabakdrogen (im EU-Ausland der jeweilige Begriff der jeweiligen Landessprache) angebracht werden muss.

Betroffen sind Tabakverkaufsstellen wie Kioske, Zigarettenautomaten sowie die Verpackungen aller Tabakprodukte. Ein Laden mit dem großen Hinweis Tabak (siehe Foto) ist dann nicht mehr erlaubt, es muss dann Tabakdrogen lauten.

Zigarettenkauf: Mündliche Belehrung durch den Verkäufer wird ebenso Pflicht

In allen Tabakdrogenverkaufsstellen muss außerdem der Verkäufer in Zukunft eine Belehrung vorlesen, dass es sich um Drogen handele, und auf die Gefährlichkeit und das Suchtpotenzial von Tabakdrogen hinweisen. Auch dem Verkäufer bereits bekannte Kunden müssen jedes Mal neu belehrt werden. Wer glaubt, ein Zigarettenkauf ohne mündliche Belehrung sei damit weiterhin an Zigarettenautomaten möglich, irrt. Zigarettenautomaten müssen per nachzurüstendem Sprachchip ebenso die Belehrung vorlesen.

Die EU begründet das Vorhaben damit, dass es sei bei Tabakprodukten in Wirklichkeit um harte Drogen handele. Tabak verursache ähnliche körperlichen Schaden und eine ähnliche Abhängigkeit wie andere harte Drogen – etwa Kokain und Heroin (siehe Grafik). Das müsse dem Konsumenten auch begrifflich klar gemacht werden. Auch solle erreicht werden, dass Medien mehr Sensitivität für Tabakdrogen entwickelten. So würden die großen Nachrichtennetzwerke zwar in aller Regelmäßigkeit über Drogentote berichten, sich sich aber auf illegale Drogen wie Heroin oder Crystal Meth beschränken. Damit würde der Einruck erweckt, es handele sich bei Tabak nicht um eine ebenso tödliche Droge.

Tatsächlich sterben jährlich weltweit schätzungsweise 6 Millionen Menschen an den Folgen des Tabakdrogenkonsums. Das sind mehr Tote als durch Alkohol, Verkehrsunfälle, andere harte Drogen, Aids, Mord und Selbstmord zusammengenommen.

Die neue Richtlinie könnte bereits 2016 in Kraft treten.

Tabakdrogen
Suchtpotenzial (Dependence) und körperliche Schädigung (Physical Harm) von Tabak (Tobacco) und anderen Drogen. Bild: Dosenfant (basierend auf dem Artikel „Nutt, David, Leslie A King, William Saulsbury, Colin Blakemore: Development of a rational scale to assess the harm of drugs of potential misuse“) / Lizenz: Public Domain
Kategorien
Drogen Politik

EU-Beschluss: Zigarettenkäufer müssen ab 2026 einmal im Jahr im Sarg probeliegen

Sarg
Diese Einrichtung wird aus Tabakverkaufsstellen bald nicht mehr wegzudenken sein. Foto: Military Training Inventory / Lizenz: Public Domain

Der Druck auf Raucher wird immer größer. Es ist noch nicht genug an Zumutungen, dass seit 2016 ekelhafte Bilder, gegen die Horrorfilme wie „Freitag, der 13.“ (Teil 1 bis Teil 9) geradezu harmlos anmuten, die Zigarettenpackungen zieren. Jetzt hat das EU-Parlament noch eines draufgesetzt und mit großer Mehrheit eine Zusatzrichtlinie durchgeboxt. Ab 2026 muss jeder Tabakkäufer mindestens einmal im Jahr in einem Sarg probeliegen. Alle Tabakverkaufsstellen mit mindestens 75 qm Verkaufsfläche müssen hierzu im Hauptraum oder einem Nebenraum einen Sarg aufstellen. Knallbunte oder Fun-Särge sind nicht erlaubt. Zigarettenautomaten müssen verschwinden, hier gibt es aber noch eine Gnadenfrist bis 2025.

Raucherin
Für Raucher wird die Luft jetzt richtig dünn. Foto: Michael Speed / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Für kleinere Verkaufsstellen gibt es Ausnahmen. Diese brauchen zwar keinen Sarg zu postieren, müssen aber beim Tabakverkauf wie auch die größeren Läden anhand der Ausweisnummer kontrollieren, ob der Kunde als Probelieger registriert ist.

Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, begründet die entwürdigende Prozedur des Sarg-Probeliegens mit den enormen Schäden, die das Rauchen verursache. Jährlich würden weltweit rund 6 Millionen Menschen an den Folgen des Tabakkonsums sterben. Das Rauchen gelte als das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko überhaupt. Da bisherige Maßnahmen noch nicht den gewünschten Effekt gezeigt hätten, werde den Konsumenten nun auf drastische Weise bewusst gemacht, was das Rauchen anrichte. Das Probeliegen zwinge die Menschen dazu, sich mit dem eigenen, vorzeitigen Tod durch Nikotinabusus auseinanderzusetzen. Es werde aber niemand gezwungen, sich in den Sarg zu legen. Wer nicht wolle, müsse nur mit dem Rauchen aufhören.

Der Bundesverband der Bestatter begrüßt die neue Tabakrichtlinie und hofft auf eine Ankurbelung des Sargverkaufs. Ein Sprecher weist darauf hin, dass die Umsätze auch jetzt schon zufriedenstellend seien, da Raucher immer ein gutes Geschäft brächten.

Wichtig für Raucher – so registrieren Sie sich als Probelieger

Hierzu genügt es, wenn der Kunde sich in einen Sarg legt und vom Verkäufer fotografiert wird. Foto und Ausweisnummer werden an eine zentrale Stelle gesendet. Weitere Daten werden nicht erhoben, um dem Datenschutz zu genügen. Nach einem Jahr wird das Foto gelöscht und das Probeliegen muss wiederholt werden. Bei Schummeleien (Beispiel: Foto zeigt anderes Motiv) wird die Registrierung zurückgewiesen. Per Gesichtserkennung werden alle Registrierungs- und Überprüfungsvorgänge weitgehend automatisiert. Dennoch werden auch Kontrolleure eingesetzt, die in Zukunft nicht nur die Einhaltung des Jugendschutzes überwachen, sondern auch überprüfen, ob ein Sarg vorhanden ist und die Verkäufer dort wie vorgeschrieben die Kunden probeliegen lassen.

Kategorien
Politik

Exklusiv: Das plant die Bundesregierung für 2014

Angela Merkel
Angela Merkel (CDU). Laut Umfragen der beliebteste Kanzler seit dem Führer. Foto: www.GlynLowe.com / Lizenz: CC BY 2.0

Autobahnmaut für alle ausländischen Fahrzeugführer, in deren Heimatland Deutsche Autobahnmaut bezahlen müssen. Gerecht, aber gerecht!

BER Hauptstadtflughafen: Bis Ende 2014 soll der Termin bekanntgegeben werden, an dem der Termin bekanntgegeben wird, an dem der Termin bekanntgegeben wird, an dem der Termin bekanntgegeben wird, an dem die Protokollierung der Mängel voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Es wird erwartet, dass Berlins Regierender Bürgermeister, Klaus Wowereit, hier noch einmal nachverhandeln wird. Wowereit sagte der Redaktion gegenüber, die Protokollierung der Mängel sei immerhin in einer Phase, zu der man bereits sehr genau definiert habe, welche Arten von Mängeln man überhaupt protokollieren werde. „Das fürs Protokoll, jetzt geht’s erst einmal in den Flugurlaub“, so Wowereit.

Datenautobahn: An Stauschwerpunkten wird ein einheitliches Tempolimit von 256 Kbit/s eingeführt, damit die Daten besser fließen können und sich nicht gegenseitig behindern. Über ein sogenanntes Blaulichtflag soll es besonders wichtigen Daten (etwa Springer-Presse und Pressemitteilungen von Abmahnanwaltskanzleien) ermöglicht werden, das Tempolimit zu umgehen. Ausländische Datenpakete, die über ein Nicht-EU-Land eingereist sind, werden postwendend zurückgesendet, falls sie Informationen beinhalten, die nicht für die allgemeine Öffentlichkeit geeignet sind oder der Bundesregierung schaden könnten. „Saubere“ Datenpakete müssen aber selbstverständlich Ausländermaut entrichten.

Frauenquote: Die Frauenquote unter Frauen soll schrittweise auf 100 % angehoben werden.

Mindestlohn für Führungskräfte: Keine Führungskraft soll in Zukunft weniger als das 20-fache der untersten Gehalts- und Lohnklasse verdienen. Vom Mindestlohn sollen alle profitieren, um die Akzeptanz des gesetzlichen Mindestlohns zu erhöhen.

Strompreis: Da der Strom an den Strombörsen zeitweise bereits verschenkt wird und bald den Abnehmern noch Geld hinterher geworfen werden muss, damit diese ihn gnädigerweise abnehmen, sollen die Strompreise für die Endverbraucher weiter deutlich erhöht werden, um ein weiteres Absinken der Strompreise zu verhindern.

Tabakrichtlinie: Die Bundesregierung wird das Aufdrucken der Horrorbilder auf Tabakdrogenschachteln verweigern, da die Bilder wegen des strengen deutschen Jugendschutzes nicht öffentlich gezeigt werden dürfen. Daher wird die Bundesregierung gegen die Tabakrichtlinie jahrelang klagen. Mit der Klage will die Regierung auch erreichen, dass der sehr knappe Zeitplan für ein Verbot von Mentholzigaretten (das 2022 oder 2023 in Kraft treten soll) deutlich großzügiger gestaltet wird. Man will hierbei bewirken, dass keiner der heute noch lebenden und rauchenden deutschen Politiker das Inkrafttreten des Verbots selbst miterleben muss.

Kategorien
Drogen Politik

TPD2 – Mentholzigaretten: Fauler Kompromiss gefunden

Helmut Schmidt
Altkanzler Helmut Schmidt ist das Gesicht der Mentholzigarette. Ein Verbot von Mentholzigaretten würde ihn wohl kaum treffen, da er riesige Vorräte im Keller gebunkert haben soll. Foto: Marc Müller / Lizenz: CC BY 3.0 DE

Wie berichtet wurde die Abstimmung über die neue EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD2) um rund einen Monat verschoben. Das EU-Parlament wird nun am 8. Oktober 2013 darüber votieren. Mit der TPD2 sollen vor allem größere Warnhinweise auf den Zigarettenschachteln eingeführt werden, die in Gestalt von Ekelbildern (Raucherlungen, Krebsgeschwülste, kaputte Zähne etc.) vor den Gefahren des Rauchens warnen.

Uneinigkeit herrschte lange Zeit noch bei Zusatzstoffen. Mentholzigaretten und anderen Zigaretten, bei denen der Tabakgeschmack durch einen anderen Geschmack überlagert wird, sollten ursprünglich verboten werden. Argumentiert wird damit, dass diese Zusatzstoffe den Einstieg in die Sucht erleichterten.

Hier scheint nun ein Kompromiss gefunden worden zu sein. Laut einem Papier, das der Redaktion vorliegt, wird man zwar an dem Verbot festhalten. Als Kompromiss soll jedoch in Zukunft vorgeschrieben werden, dass jede siebte Zigarette, mindestens aber drei Stück bei einer üblichen 20er-Packung, durch eine Kaugummizigarette ersetzt wird. Betroffen davon sind alle Arten von Zigaretten. Zigarettenpäckchen, die ausschließlich Tabakzigaretten enthalten, wird es dann nach einer Übergangszeit von einem Jahr nicht mehr geben. Die Einsortierung der Kaugummizigaretten soll nach dem Zufallsprinzip erfolgen.

Damit werden die Wünsche der Raucher berücksichtigt, die Wert auf einen frischeren Atem legen. Die Freude bei der Tabakindustrie hält sich jedoch in Grenzen. Ein Sprecher sieht hier nur eine weitere Bevormundung und Gängelung. Viele Raucher würden sich nur ärgern und die Kaugummizigaretten, die auf den ersten Blick nicht von echten Tabakzigaretten zu unterscheiden seien, dann einfach wegwerfen und die Umwelt verschmutzen. Auch sei dies eine versteckte Preiserhöhung, da die Kaugummizigaretten nach den Plänen voll der Tabaksteuer unterliegen werden. Dazu komme, dass man die ganze Produktion umstellen müsse. Das könnte anfangs die Gewinne schmälern.

Die Nichtraucherorganisationen halten dagegen. Immerhin erhielten die Raucher weiterhin ihre geliebten Geschmackszigaretten, wenn auch auf eine andere Art. Ferner würden Kaugummizigaretten erlaubt bleiben, so ein Sprecher des Aktionsbündnisses Nichtrauchen, dafür hätten sich doch die Raucherorganisationen immer wieder stark gemacht.

Die Abstimmung über die neue TPD2 wird mit Spannung erwartet, keinblatt.de berichtet selbstverständlich darüber.