Nicht verkaufte, aber noch gute Lebensmittel werden immer öfter an die Tafeln gespendet, damit Bedürftige etwas davon haben.
Dieses Jahr wird diese Praxis erstmals auch auf Feuerwerk ausgedehnt. Denn auch Bezieher von Hartz IV sollen vom beliebten Silvesterbrauch nicht ausgeschlossen werden.
Konkret müssen dieses Jahr erstmals alle Feuerwerksartikel, die bis Ladenschluss an Silvester (typischerweise 16 Uhr) nicht verkauft wurden, an die Tafeln gespendet werden. So will es das geänderte Hartz IV-Gesetz.
Die Tafeln geben die Artikel dann ab 2. Januar maximal drei Tage an Bedürftige aus.