Der Druck auf Raucher wird immer größer. Es ist noch nicht genug an Zumutungen, dass seit 2016 ekelhafte Bilder, gegen die Horrorfilme wie „Freitag, der 13.“ (Teil 1 bis Teil 9) geradezu harmlos anmuten, die Zigarettenpackungen zieren. Jetzt hat das EU-Parlament noch eines draufgesetzt und mit großer Mehrheit eine Zusatzrichtlinie durchgeboxt. Ab 2026 muss jeder Tabakkäufer mindestens einmal im Jahr in einem Sarg probeliegen. Alle Tabakverkaufsstellen mit mindestens 75 qm Verkaufsfläche müssen hierzu im Hauptraum oder einem Nebenraum einen Sarg aufstellen. Knallbunte oder Fun-Särge sind nicht erlaubt. Zigarettenautomaten müssen verschwinden, hier gibt es aber noch eine Gnadenfrist bis 2025.
Für kleinere Verkaufsstellen gibt es Ausnahmen. Diese brauchen zwar keinen Sarg zu postieren, müssen aber beim Tabakverkauf wie auch die größeren Läden anhand der Ausweisnummer kontrollieren, ob der Kunde als Probelieger registriert ist.
Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, begründet die entwürdigende Prozedur des Sarg-Probeliegens mit den enormen Schäden, die das Rauchen verursache. Jährlich würden weltweit rund 6 Millionen Menschen an den Folgen des Tabakkonsums sterben. Das Rauchen gelte als das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko überhaupt. Da bisherige Maßnahmen noch nicht den gewünschten Effekt gezeigt hätten, werde den Konsumenten nun auf drastische Weise bewusst gemacht, was das Rauchen anrichte. Das Probeliegen zwinge die Menschen dazu, sich mit dem eigenen, vorzeitigen Tod durch Nikotinabusus auseinanderzusetzen. Es werde aber niemand gezwungen, sich in den Sarg zu legen. Wer nicht wolle, müsse nur mit dem Rauchen aufhören.
Der Bundesverband der Bestatter begrüßt die neue Tabakrichtlinie und hofft auf eine Ankurbelung des Sargverkaufs. Ein Sprecher weist darauf hin, dass die Umsätze auch jetzt schon zufriedenstellend seien, da Raucher immer ein gutes Geschäft brächten.
Wichtig für Raucher – so registrieren Sie sich als Probelieger
Hierzu genügt es, wenn der Kunde sich in einen Sarg legt und vom Verkäufer fotografiert wird. Foto und Ausweisnummer werden an eine zentrale Stelle gesendet. Weitere Daten werden nicht erhoben, um dem Datenschutz zu genügen. Nach einem Jahr wird das Foto gelöscht und das Probeliegen muss wiederholt werden. Bei Schummeleien (Beispiel: Foto zeigt anderes Motiv) wird die Registrierung zurückgewiesen. Per Gesichtserkennung werden alle Registrierungs- und Überprüfungsvorgänge weitgehend automatisiert. Dennoch werden auch Kontrolleure eingesetzt, die in Zukunft nicht nur die Einhaltung des Jugendschutzes überwachen, sondern auch überprüfen, ob ein Sarg vorhanden ist und die Verkäufer dort wie vorgeschrieben die Kunden probeliegen lassen.