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Upskirting & Zurschaustellung Toter/Schwerverletzter bald strafbar. Kruzifixe müssen auch verschwinden

Kruzifix
Bald verboten: Kruzifix mit geschundenem Körper. Foto: Stephan van Helden, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY-SA 4.0

Der Bundestag hat heute beschlossen, dass das sogenannte Upskirting (das ungefragte Unter-den-Rock-Fotografieren) sowie das Fotografieren und Zurschaustellen von Toten und Schwerverletzten unter Strafe gestellt wird.

„Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren (sog. Downblousing, die Redaktion), ist eine schamlose Verletzung ihrer Intimsphäre“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) unserem Blatt. Die Fotos würden nicht nur die Persönlichkeitsrechte, sondern auch die sexuelle Selbstbestimmung verletzen, so Lambrecht.

Im Blick hat das Bundesjustizministerium vor allem Männer, die ein Handy in einen Selfiestick einspannen, um mit dieser Konstruktion Frauen ohne Erlaubnis und meist heimlich unter den Rock zu fotografieren. (Aus diesem Wort „einspannen“ entstand übrigens dann später der Begriff „Spanner“.)

In Zukunft müssen Spanner, die sich nicht daran halten, mit einer empfindlichen Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

Viele Kruzifixe sind eine Zurschaustellung von Schwerverletzten!

Diese Strafandrohung gilt auch für das Fotografieren und Zurschaustellen von Toten und Schwerverletzten. Auch dies ist in Zukunft strengstens untersagt. Damit müssen auch alle Kruzifixe, die einen geschundenen Körper des Jesus von Nazareth zeigen, aus dem öffentlichen Raum verschwinden. Kruzifixe, die in diese Kategorie fallen, dürfen ferner nicht mehr produziert werden. Nur schlichte Kreuze ohne Körper bleiben uneingeschränkt weiterhin erlaubt. Die protestantische Kirche begrüßt die neue Regelung, die katholische Kirche protestiert dagegen.

Damit wird ferner das Aufbahren von Verstorbenen am offenen Sarg untersagt, das dies auch unter Zurschaustellung Toter (und Schwerverletzter bei Scheintod) fällt.

Das neue Gesetz tritt wahrscheinlich im Herbst in Kraft, für Kruzifixe gibt es noch eine Übergangshängefrist bis zum 15. Januar 2021.

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Neues Gesetz gegen Fotografieren von Toten verbietet auch Aufnahmen von Geistern

Geistererscheinung
Solche Fotos sind in Zukunft verboten. Lizenz: Public Domain

Es ist ein harter Schlag für so genannte Geisterjäger und PSI-Anhänger. Wie berichtet, hat die Bundesregierung beschlossen, dass das Fotografieren von toten Menschen unter Strafe gestellt werden soll. Bislang war das Fotografieren von Toten nur ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Nun drohen aber harte Strafen für alle, die es nicht lassen können – für Gaffer, Spanner und alle anderen, die die Totenruhe stören. Dabei sind empfindliche Geldstrafen und auch Haftstrafen von bis zu zwei Jahren möglich.

Wie die Bundesregierung bestätigte, fallen auch Aufnahmen von Geistern unter das neue Verbot. Solche Aufnahmen dürfen in Zukunft nicht nur nicht mehr verbreitet werden, sondern auch erst gar nicht mehr hergestellt werden. Die Begründung ist, dass es sich bei den Geistgestalten um tote Menschen handele. Und genau für deren Schutz wurde ja das Gesetz erlassen.

Fotos von tierischen und außerirdischen Geistern sind nicht von dem Verbot betroffen. Es bleibt abzuwarten, ob die PSI-Szene ihre Tätigkeiten in diese Richtung verlagert.

Geistererscheinung
Fotografieren verboten. Denn auch Tote haben eine Würde! Lizenz: Public Domain