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Milliarden-Deal: Merkel kauft Upload-Filter-Technologie in China ein

China Upload-Filter
Lizenz: Public Domain

Kaum ist die EU-Urheberrechtsreform vom EU-Parlament beschlossen worden, macht die Bundesregierung bereits Nägel mit Köpfen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit einer Reihe von chinesischen Firmen einen Deal mit einem Auftragsvolumen von mehr als einer Milliarde Euro geschlossen. Diese sollen Upload-Filter liefern, die in allen staatlichen und kommunalen Internetpräsenzen zum Einsatz kommen werden – nicht nur bei ARD und ZDF, bei denen ohnehin das passive Konsum im Vordergrund steht, aber z.B. beim öffentlich-rechtlichen Jugendsender „Funk“, der nur im Internet sendet. Überall dort, wo Nutzer Texte eingeben oder gar Mediendateien hochladen können, sollen die Filter implementiert werden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte, nur die Chinesen seien in der Lage, solche Filter zu liefern, da sie dank der in China herrschenden Zensur über einen massivem Innovationsvorsprung verfügten. „Wir wir hier sehen, muss Zensur nichts Schlechtes sein, denn wir können nun die Techniken einsetzen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, denn geistiges Eigentum ist uns eminent wichtig“, so die Bundeskanzlerin.

Merkel hat aber noch mehr im Blick. Die Filter sollen zum Standard werden, sodass sie auch der Privatwirtschaft zur Verfügung stehen. Vor allem kleinere und mittlere deutsche Unternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, diese Filter zu lizenzieren, als Alternative zu Filtertechnologien aus den USA, die derzeit noch zu teuer sind und deren Filter noch zu viel durchlassen.

Es geht nicht nur um „geklaute“ Fotos, Musik und Videos!

Merkel machte keinen Hehl daraus, dass Urheberrecht ein weitgefasster Begriff ist. Auch Fake News, linke Propaganda und vieles mehr fielen unter Urheberrechtsverletzungen. Die Begründung klingt logisch: Wenn jemand eine Lüge oder Propaganda verbreite, dann verletze er die Rechte der Urheber der Wahrheit, so Merkel.

Von der Filterung rechter Propaganda ist seltsamerweise keine Rede, was vermutlich daran liegt, dass Chinesen kein „r“ sprechen (rechts) können, aber sehr wohl ein „l“ (links).

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Finanzen Medien Technik/Hightech

Wikipedia – Nach Abschaltung Suchergebnisse nicht mehr auf Platz eins: Aktienkurs stürzt ins Bodenlose!

Wikipedia
Die deutschen Artikel der Wikipedia AG sind wieder verfügbar, aber der Schaden ist immens

Die gestrige Abschaltung der deutschen Wikipedia hat dem Unternehmen nicht gutgetan. Da Wikipedia nicht mehr genutzt werden konnte, sind die einzelnen Artikel in den Suchindizes von Google und anderen Suchmaschinen weit nach unten gerutscht und teilweise sogar komplett rausgeflogen. Diese Abwertung hat dem Unternehmen, das die bislang erfolgreichste Enzyklopädie vorhielt, stark geschadet. Deutschland ist immerhin der weltweit zweitwichtigste Markt.

Der Aktienkurs des Mutterkonzerns stürzte von 716,91 US-Dollar auf 0,17 US-Dollar ab. Das ist Ramschniveau. Zwar könnte sich der Aktienkurs schnell wieder erholen, aber Beobachter sehen das ganze Unternehmen in großer Gefahr. In einem derart schnelllebigen Markt können unüberlegte Aktionen dauerhaften Schaden hinterlassen. Selbst mit einer Insolvenz wird gerechnet. Viele Nutzer sind gestern zur Konkurrenz gewechselt. Ein beträchtlicher Teil wird nicht zurückkommen, da sie die Vorzüge anderer Anbieter entdeckt haben.

Ein Unternehmenssprecher der Wikipedia AG, der bereits seine Kündigung erhalten hat, sagte heute: „Die Aktion würden wir aus heutiger Sicht nicht wiederholen. Politiker lassen sich nicht beeindrucken und machen ohnehin nur das, was den Großkonzernen nutzt. Moment, dann müsste es ja Politik sein, die uns hilft. Hmmm. Auf jeden Fall, sie machen das Falsche, sonst hätten wir dagegen ja nicht protestiert.“

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Medien Technik/Hightech Wissenschaft/Bildung

Klugschiss heute um 96% reduziert. Grund konnte nicht ermittelt werden, weil Wikipedia heute streikt

Heute wurde in sozialen Medien, Foren, aber auch in Schulen, am Arbeitsplatz  und vielen weiteren Orten ein Rückgang von Klugscheißerei, Besserwisserei, Haarspalterei und vergleichbaren Phänomenen um ca. 96 % festgestellt. Unsere Redaktion hat keine Mühen gescheut, dem Effekt nachzuspüren und die Ursache zu ermitteln. Doch die Recherchen liefen ins Leere, da die deutsche Wikipedia heute außer Betrieb ist.

Wikipedia down
Die Wikipedia ist heute nicht erreichbar!

Es blieb nur eine Fahrt ins Grüne, sodass heute auch keine Artikel entstehen konnten.

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Filme/TV Politik Technik/Hightech

Upload-Filter: Auch Kameras sollen Filter bekommen – Bilder mit Urheberrechtsverletzung lassen sich dann gar nicht mehr anfertigen

Upload-Filter
Verteilaktion von Filtertüten vor dem SPD-Parteitag gegen die Einführung von Upload-Filtern – Foto: Christian Schneider / Lizenz: CC BY-SA 4.0

In der EU stehen die heftig umstrittenen, gefürchteten Upload-Filter kurz vor der Einführung. In Zukunft sollen Betreiber von Onlineplattformen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Mitglieder haften. Im Prinzip wird damit die alte deutsche Krankheit, die Störerhaftung, in verschärfter Form nun EU-weit eingeführt. Den Plattformbetreibern bleibt nur, Upload-Filter einzusetzen, die Material wie Videos, Bilder und Texte, das Rechte Dritter verletzt, bereits beim Hochladen zurückweist. Doch die Filter können nicht zwischen tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen und erlaubten Parodien, in denen geschütztes Material in Gestalt einer Kompilation eingearbeitet ist, unterscheiden. Damit werde nach Meinung von Kritikern die Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit eingeschränkt. Die Rechteinhaber jubeln, denn gerade Parodien mögen sie nicht.

Weitere Verschärfungen in Vorbereitung – vor allem für Kameras

Konsequenterweise werden bereits weitere Verschärfungen vorbereitet. In Zukunft soll es mit Digitalkameras gar nicht mehr möglich sein, Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Kameras müssen mithilfe des eingebauten Internetzugangs illegale Aufnahmen selbstständig löschen bzw. erst gar nicht zulassen.

In der Praxis könnte das so aussehen, dass sich das Atomium in Belgien (urheberrechtlich geschützt, es fällt nicht unter die Panoramafreiheit), der Eiffelturm bei Nacht (auch urheberrechtlich geschützt) oder die deutsche Hausfassade wegen eines angebrachten Rewe-Logos (auch urheberrechtlich geschützt) nicht mehr fotografieren lassen. Alternative: Die urheberrechtlich geschützten Bildbestandteile könnten auch geschwärzt werden. Bei Fragen wie dieser soll es bald Einigkeit geben.

Auch spezielle Hightech-Brillen, die gar keinen Blick mehr auf urheberrechtlich Geschütztes zulassen, sind bereits in Diskussion. Ferner sollen in Zukunft Hörgeräte automatisch zumachen, wenn irgendwo urheberrechtlich geschützte Musik trällert. Die Künstler sind es uns wert!

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Historisches Kunst & Kultur Medien Sprachliches

Nach Ablauf des Urheberschutzes: „Stern“ darf endlich Hitlers Tagebücher abdrucken

Adolf Nazi
Die Werke des Führers sind seit dem 1. Januar 2016 gemeinfrei. Foto: Deutsches Bundesarchiv / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Die Regeln beim so genannten geistigen Eigentum sind streng: Erst am 1. Januar des Jahres, das auf den 70. Todestag des Urhebers folgt, erlischt das Urheberrecht, und das Werk darf frei verwendet werden. Mit dem heutigen 1. Januar 2016 ist es nun so weit: Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Finanzministerium (die sogenannte Bayern-GmbH, vergleiche hierzu auch die BRD-GmbH), ist nicht mehr Inhaber der Urheberrechte von Adolf H. Seine Werke sind nun gemeinfrei.

Die Planungen in der Redaktion der Zeitschrift „Stern“ laufen inzwischen auf Hochtouren. Ein Sprecher der Chefredaktion stellte in Aussicht: „Endlich dürfen wir die Tagebücher vom … (lange Pause, der Autor) Führer drucken.“

Es sei daran erinnert, dass es bereits 1983 einen Versuch seitens des Magazins „Stern“ gegeben hatte, der in einer Blamage endete. Statt der Originale druckte das Blatt eine Fälschung eines gewissen Konrad K., wodurch immerhin die Probleme mit dem Urheberrecht auf elegante Weise umgangen wurden.

Die erste Folge der originalen Tagebücher soll in der „Stern“-Ausgabe vom 31. April 2016 abgedruckt werden.

Auch „Mein Kampf“ kommt wieder auf den Markt

Auch „Mein Kampf“ desselben Autors ist nun gemeinfrei. Es dürfen aber nach gängiger Rechtsauffassung nur kommentierte Ausgaben der Hetzschrift neu aufgelegt werden. Der bekannte „Rektum Verlag“ (Gütersloh) bringt nun eine vom Führer selbst kommentierte Ausgabe von „Mein Kampf“ heraus. Ein Verlagssprecher sagte, die hohe Anzahl an Vorbestellungen lasse eine klare Aussage zu: „Die Deutschen lesen wieder.“ Der Verlag bietet auch eine spezielle Ausgabe „Blondi“ in hochwertigem Kunsthundeleder an.

Urheberrecht doch noch nicht erloschen?

Zweifel, dass das Urheberrecht erloschen ist, gibt es indes beim Bayerischen Finanzministerium, das offenbar versucht, die Veröffentlichungen der Tagebücher und der Hetzschrift „Mein Kampf“ in letzter Sekunde zu verhindern. Es gebe ernstzunehmende Hinweise, dass Hitler nicht 1945 gestorben sei, sondern in die Schweiz flüchtete und dort unerkannt als Ziegenhirte arbeitete, so ein Sprecher. Hitler soll dann erst 1987 an einer Hodeninfektion gestorben sein. Demnach müsste das interessierte Publikum noch ein paar Jahre warten. Erst am 1. Januar 2058 dürften die Werke unter Berufung der Gemeinfreiheit in Druck gehen.

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Gesellschaftliches Kriminalität Kunst & Kultur

Wegen Urheberrecht: Bonn verbietet Kindern Nachbauen von Gebäuden im Sandkasten

Kunstwerke aus Sand
Kunstwerke aus Sand. In Bonn wird so was in Zukunft nicht mehr geduldet, denn das Urheberrecht geht vor! Foto: Becky / Lizenz: CC BY-NC 2.0

Kinder werden immer früher mit der harten Realität der komplizierten deutschen Gesetzgebung konfrontiert. Erst wurde bekannt, dass Kreidemalereien von Kindern eine Ordnungswidrigkeit darstellen können, obwohl der nächste Regen die Malereien wieder entfernt.

Nun der nächste Hammer: In der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn wollen die Behörden nun sogar die Hoheit über die Sandkästen erlangen. In Zukunft werde man es nicht mehr tolerieren, wenn Kinder bekannte Gebäude aus Sand errichten. Schließlich seien viele Gebäude urheberrechtlich geschützt und die kommunalen Spielplätze öffentlich, also für jedermann einsehbar, so ein Sprecher der Stadt. In Zukunft werde man bei allen Kunstwerken aus Sand, die filigrane Details enthalten, einschreiten, selbst wenn gar nicht klar sei, ob sie wirklich ein geschütztes Gebäude darstellen könnten. Denn an etwaigen Abmahnungen der Rechteinhaber habe man kein sonderliches Interesse. Daher würden Mitarbeiter des Ordnungsamts auch in Zweifelsfällen vor Ort einschreiten und die Sandkunstwerke zertreten. Auf die Erziehungsberechtigten kann zudem ein empfindliches Bußgeld zukommen. Die Kinder dürften aber weiterhin im Sand spielen und sogar Sandburgen bauen. Bei Werken, die nur aus simpelsten Formen – etwa reine Quader ohne Auskragungen – bestehen, werde man in Zukunft schon einmal ein Auge zudrücken.

Sandkuchen dürften auch weiterhin gebacken, aber nicht verzehrt werden. Im Sandkasten gegrabene Löcher dürften aus Sicherheitsgründen nur noch maximal 30 cm tief werden. Schließlich seien schon Kinder im nachrutschenden Sand verschüttet worden und dann erstickt. Die Mitarbeiter seien bereits mit einem Maßband ausgestattet worden. Bei Löchern, die zwei, drei Zentimeter zu tief seien, werde man aber so tun, als habe man keine Abweichung festgestellt, so der Sprecher. Kinder dürfen also auch in unserer Zeit noch ein bisschen Kind sein.