Nun kommt die Mundschutzpflicht – für öffentliche Verkehrsmittel und Läden. In Bayern gilt dies ab 27.04.2020.
Der heimliche Bundeskanzler und bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat nun durchgesetzt, dass bei Nichtbeachtung harte Strafen verhängt werden.
„Es geht um die Gesundheit, unser höchstes Gut“, sagte Söder, „daher werden Fahrgäste in königlich-bayerischen Bussen und Staatseisenbahnen mit 500 Euro zur Kasse gebeten, wenn sie ohne Mundschutz angetroffen werden. Wer einen einfachen selbst genähten Mundschutz trägt, kommt mit 80 Euro davon.“
„Diese gestaffelten Strafen sorgen für Gerechtigkeit“, so Söder. Auch sei eine selbst genähte Maske gar keine echte Maske und falle unter das Vermummungsverbot. Wer in Bayern vermummt ist, gilt ohnehin als Schwarzfahrer. Zwar sei Schwarzfahren generell kostenlos, aber wer erwischt werde, müsse 60 Euro zahlen. Damit reduziere sich die Strafe für den Verstoß gegen die Auflagen bei der bayerisch-königliche Maskenpflicht auf symbolische 20 Euro.
Nur FFP2-Masken oder aufwärts seien sinnvoll und böten einen effektiven Schutz.
„Die einfachen Stoffmasken sind ohnehin Keimschleudern“, so Söder, „wir sollten sie nicht auch noch fördern. Beim Waschen verlieren die zudem ihren Minimalschutz, dann kann man es gleich sein lassen.“ Wir fragen Söder: „Waschen, wieso waschen?“
Wir bekommen keine Antwort. Nur dass auch die übrigen Bundesländer die bayerische Bußgeldregelung übernehmen wollen, verrät uns der Ministerpräsident noch.
Auf den Einwand, dass FFP2-Masken kaum zu bekommen seien, reagiert Söder dagegen überzeugend: „Daher haben wir ja die Strafen, damit sich der Bürger bemühe, so eine Maske zu ergattern. Man kann vom Bürger auch ein bisschen was erwarten. Auf Bildschirmen finden sich schließlich auch überall Masken. Bei Bildschirmmasken habe das verwöhnte Volk komischerweise nicht gemeckert, da ging es doch auch!“ Hat er auch wieder recht!