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Verstoß gegen Burkagesetz: Österreich verhängt Auftrittsverbot gegen Heino

Heino
Heino darf österreichischen Boden nicht mehr betreten. Foto: Usien / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Erst traf es Radfahrer, die den Schal zu weit übers Gesichts gezogen hatten, und Kostümierte. Nun hat es auch Heinz Georg Kramm, besser bekannt als Heino, erwischt. Das österreichische Innenministerium hat ein Auftrittsverbot und Einreiseverbot gegen den beliebten deutschen Kultsänger verhängt. Der Grund: Heino habe gegen das sogenannte Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (umgangssprachlich auch als Burkagesetz bekannt) verstoßen, heißt es. Der Künstler widersetze sich durch seine schwarze Brille, die seine Augen völlig verberge, einer visuellen Kommunikation. Auch sei die Identifizierbarkeit bei dieser Teilverhüllung nicht gewährleistet, etwas bei Gesichtserkennungssystemen, so ein Ministeriumssprecher.

Verordnung gilt auch für Heino ohne Brille

Auch wenn der Künstler seine Brille abnehme oder eine nicht so stark verdunkelnde Brille aufsetze, bleibe die Verordnung in Kraft. Denn ohne schwarze Brille sei Heino ja dann nicht mehr als Heino identifizierbar, so das Innenministerium. Sogar auf dem Passbild seines Personalausweises hat Heino seine schwarze Brille auf, wodurch der Künstler der einzige nicht erblindete Deutsche sein dürfte, der auf dem Passfoto mit schwarzen Brillengläsern zu sehen ist. Das heißt: Heino ohne Brille geht nicht, aber mit Brille eben auch nicht, da der Kampf gegen die Islamisierung vorgeht.

Von Heino selbst ist noch keine Stellungnahme bekannt. Aber der bekannteste österreichische Heino-Fanclub „Heino Austria“ rebelliert. Ausgerechnet Heino stehe für Volksmusikgut des europäischen Abendlandes und sicher nicht für die Burka und den Islam, so der Vereinsvorstand. Seine Frau Hannelore trage ja nicht mal Kopftuch. Doch das Innenministerium lehnt Ausnahmen ab: Gesetze seien für alle Menschen bestimmt, die sich in Österreich aufhielten. Und ein Politiker sei Heino ja zweifellos keiner.