Jan (29) ist fassungslos. Da hatte er sich so auf seinen Urlaub auf Fuerteventura gefreut. Doch eine Vorschrift machte ihm einen Strich durch die Rechnung, er wurde von der Security zurückgewiesen und durfte nicht an Bord. Der Vorwurf: Es dürfen aus Sicherheitsgründen nur noch geringe Mengen an Flüssigkeiten an Bord genommen werden, für die es zudem spezielle Anforderungen gebe, etwa dass die Flüssigkeit in einer maximal zulässigen Menge von 100 ml in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel aufbewahrt werden muss.
Es gibt weitere Ausnahmen und Details. So dürfen seit dem 31. Januar 2014 alle an Flughäfen oder bei Fluggesellschaften erworbenen Duty-free-Flüssigkeiten als Handgepäck mitgenommen werden. Nachlesen kann man all das und noch mehr hier: Mit dem Flugzeug – Was darf ich mitnehmen (Website der Bundespolizei). Hintergrund der Regelung waren geplante Attentate auf Flugzeuge mithilfe von flüssigen Chemikalien in London-Heathrow 2006.
Zu große Menge an Flüssigkeit – und noch falsch verpackt: Jan darf nicht an Bord
Jan wurde bei der Kontrolle mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass er rund 5 Liter Blut mitführe und aus etwa 60 % Wasser bestehe. Das liege weit über der erlaubten Menge, und auch die Verpackung entspreche nicht den Vorschriften. Jan konterte, was denn mit den anderen Fluggästen sei. Ihm wurde erklärt, dass es sehr wenig hilfreich sei, mit dem Finger auf andere zu zeigen. Er habe die Vorschriften verletzt, das sei ja unbestritten, er sei gar quasi eine lebende Bombe. Um andere Fluggäste werde man sich schon kümmern, das gehe ihn rein gar nichts an.
Immerhin wurde Jan angeboten, dass er sich selbst als Gepäck aufgibt, denn da gebe es für Flüssigkeiten keine strengen Regelungen. Jan lehnte überraschend ab und kündigte an, sich an die Presse zu wenden. Selbst schuld, sagen wir!