Bei der Reform des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a) hat sich das Bundeskabinett auf eine Neureglung verständigt.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte, Werbung für Abtreibungen bleibe verboten, aber der Frauenarzt dürfe in Zukunft über Abtreibungen informieren. Darum sei es ja vor allem gegangen, dass Patientinnen Informationen bekämen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) lobte ihren eigenen Entwurf.
Konkret bedeutet das, dass der Arzt auf seiner Website auf eine Online-Bibel verlinken darf, das Buch, in dem alle moralischen, ethischen und medizinischen Fragen umfassend abgehandelt werden, da das Buch von unserem Schöpfer, Gott, stammt, der allwissend ist. Der Frauenarzt darf dabei aber nicht seine angebotenen Leistungen nennen und schon gar nicht kommentieren, nur das Wort Schwangerschaftsabbruch ist erlaubt, wenn gleichzeitig Schutz des ungeborenen Lebens ebenso als Ausdruck unmittelbar neben dem Link steht.
Für die umfassende Beratung in der Praxis darf der Frauenarzt Patientinnen aus der Bibel vorlesen und ihnen auch eine Bibel nach Hause mitgeben. Eine Kommentierung der heiligen Texte ist nicht erlaubt.
Vertreter der Kirchen zeigten sich mit der Einigung zufrieden. Von den Frauenvertreterinnen war bislang noch keine Stellungnahme zu hören.
Bislang haben Medikamente meist kryptische, komplizierte Namen, die man kaum aussprechen kann und die sich noch schlechter einprägen lassen. Man denke nur an Namen wie Hetirifonenumium oder Diclophentosteras. Der Grund dafür ist, dass peppige und witzige Namen sowie Namen mit Versprechungen kaum eine Chance auf Zulassung haben und daher in aller Regel von der EU-Arzneimittelbehörde EMA abgelehnt werden.
Gründe für eine umfassende Liberalisierung
Die EU macht nun den Weg frei für eine Liberalisierung. Die Begründung ist zunächst wenig überzeugend, der Medikamentenmarkt sei ohnehin schon kommerzialisiert wie kaum ein anderer Markt, da wäre mehr Freiheit bei der Namensgestaltung nur ein konsequenter Schritt, heißt es. Eine bessere Einprägsamkeit und weniger Konfusionen für die Apotheker sind dagegen einleuchtend. Im Idealfall sollen von der Änderung Kunden, Apotheker und Pharmahersteller profitieren. Kritiker befürchten aber, dass trendige, hippe Namen das Interesse von Patienten wecken könnten, die gar keine Medikamente benötigen oder die bereits mit Medikamenten optimal versorgt seien. Ein Sprecher des europäischen Pharmaverbandes kann hier jedoch kein Problem erkennen. Mediziner weisen aber zudem darauf hin, dass bislang der Wirkstoff im Namen verarbeitet sei. Wenn man von dieser Systematik abkehrte und verwechselbare Trivialnamen einführte, wäre für Experten kaum noch erkennbar, wie Substanz und Wirkung eines Medikaments beschaffen seien. Doch auch dieser Einwand fand kein Gehör.
Es gilt als sicher, dass es demnächst Medikamente und Hilfsmittel mit Namen wie diesen geben wird:
Abführmittel „Rohr frei!“
Antidepressivum „Lucky“
Anti-Falten-Creme „Elefantenhaut-Ex“
Beinprothese „Raucherbein“
Brandsalbe „Heißer Scheiß“
Haarwuchsmittel „Rapunzel“
Halstabletten „Hitzgi“
Herzmedikament „Herzkasperl“
Hörgerät „Glöckner von Notre-Dame“
Hustensaft „Heroin Light“ (selbstironischer Name, wer es nicht weiß: Heroin war ursprünglich ein Hustensaft)
Mittel gegen multiple Persönlichkeitsstörung: „Alter Ego-Ex“, „Zweitaccount-Ex“
Eine ganze Reihe an diesen Namen befinden sich bereits in der Genehmigungsphase.
Werbeverbot für verschreibungspflichtige Medikamente fällt
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will bei dieser Gelegenheit auch das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Medikamente aufheben. Erstens könnten die neuen Namen nur dann umfassend Wirkung zeigen, wenn alle Namen, auch die von rezeptpflichtigen Medikamenten, in der Öffentlichkeit verbreitet würden und nicht nur beim Haus- oder Facharzt in einem stickigen Sprechzimmer, so Gröhe. „Zweitens wollen wir Tabakwerbung weiter erlauben. Es ist schon gröt…, ich meine natürlich grotesk, dass für erwiesenermaßen tödliche Produkte wie Zigaretten geworben werden darf, aber für Produkte, die der Gesundheit und der Genesung dienen, ein Werbeverbot besteht“, führt Gröhe aus.
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