Die Maut für Halter von im Ausland zugelassenen Wagen ist durch. Der Bundesrat hat die Maut durchgewunken und darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat nun für viele überraschend ihren Rücktritt angekündigt. Im Wahlkampf hatte sie versprochen: „Mit mir wird es keine Pkw-Maut geben“.
Respekt: Eine Kanzlerin, die Wort hält
Angela Merkel bekräftigte heute, dass sie gedenke, Wahlversprechen einzuhalten. Sie werde ihr Amt als Bundeskanzlerin niederlegen. Bis es so weit ist, will Merkel noch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abwarten. Sollte der EuGH in der Pkw-Maut keine Diskriminierung von Haltern von im Ausland zugelassenen Wagen erkennen, was laut Merkel – so wörtlich – „ziemlich unwahrscheinlich“ sei, dann werde sie selbstverständlich zurücktreten – falls sie dann noch im Amt sei, fügt Merkel an, denn bis zur Entscheidung könne es Jahre dauern. Dazu müsse aber erst einmal Klage beim EuGH eingereicht werden.
Kritiker der Ausländermaut sehen eine Benachteiligung von Ausländern, da diese im Unterschied zu deutschen Autofahrern nicht die Maut vollumfänglich erstattet bekommen. Damit zahlen faktisch nur Halter von Pkw, die im Ausland zugelassen sind. Dies widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz. Um die Maut verfassungskonform zu machen, hatte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) die Maut in zwei Gesetze aufgeteilt. Das erste Gesetz, das Mautgesetz, kann isoliert betrachtet kaum beanstandet werden. Auf das zweite Gesetz, mit dem die Kfz-Steuer um exakt Betrag der Maut gesenkt wird, hat die EU eigentlich keinen Zugriff, da dies unter nationale Gesetzgebung fällt. Ob dieser Trick tatsächlich dazu führt, dass die Maut vom EuGH für europarechtskonform erklärt wird, bleibt abzuwarten.