Kommunen wehren sich schon seit Längerem immer stärker gegen falsch getrennten Müll. Jan (29), der im westfälischen Breckerborn wohnt, staunte dennoch nicht schlecht, als er einen Bußgeldbescheid seiner Stadtverwaltung bekam.
Es heißt dort, er habe verstaubte Zeitschriften im Altpapiercontainer entsorgt. Er muss nun saftige 500 Euro Bußgeld wegen Verstoß gegen das Gebot der Mülltrennung bezahlen. Er hätte den Staub trennen und diesen im Restmüll entsorgen müssen. Auf die Schliche gekommen ist man ihm durch Adressaufkleber seiner abonnierten Erotikmagazine (die mit den guten Interviews).
Jan versteht die Welt nicht mehr: „Dabei habe ich doch extra die Heftklammern aus allen Heften entfernt und das dadurch gewonnene Metall ordnungsgemäß auf dem Wertstoffhof zu den vorgegebenen Zeiten (Metall: ungerade Wochen, Donnerstag, 8:30 bis 10:30) abgegeben.“ Bei dem Vorgang hat sich Jan mehrfach an den scharfen Nadeln geschnitten. Das Verbandszeug hat er dabei offenbar korrekt im Restmüll entsorgt, denn hier gab es keine Klagen seitens seiner Stadt.
Jan hat sich die Broschüre, die seine Stadt ihm vor Jahren gesendet hat, noch mal genauer angeschaut. Zumindest Staubsaugerbeutel seien da als Restmüll-pflichtig aufgelistet. Dabei kann man natürlich streiten, ob auch deren Inhalt unter diese Kategorie fällt.
Da keinblatt.de nicht nur ein seriöses Nachrichtenmagazin, sondern auch immer die Tradition eines Verbrauchermagazins gepflegt hat, hier noch eine Übersicht zur Altpapierentsorgung, damit Ihnen nicht dasselbe passiert wie Jan:
Das darf in den Altpapiercontainer (Quelle: T-Online):
- Briefe
- Briefumschläge mit und ohne Sichtfenster
- Eierkartons
- Hefte und Bücher ohne Kunststoffeinband
- Hochglanzpapier
- Kartons
- Kataloge und Werbeprospekte
- Magazine und Zeitschriften
- Papiertüten und Papiertragetaschen
- Packpapier
- Reißwolfschnipsel
- Schreib-, Computer- und Briefpapier
- Verpackungen aus Pappe sowie Pappschachteln
- Wellpappe
- Zeitungen
Das darf NICHT in den Altpapiercontainer:
- Aufkleber und Etiketten
- beschichtete Papiere, Butterbrotpapiere
- Durchschlag- und Kohlepapier
- Fotos
- Getränkekartons
- Hygienepapier wie Taschentücher oder Küchenkrepp
- nassfest imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen
- Papierkarten mit Magnetstreifen
- Pizzakartons und Verpackungen von Tiefkühlware
- Servietten
- Tapeten (auch nicht benutzte Rollen)
- Verbundstoffe
- verschmutzte Verpackungen
- Wachspapier
Eine Antwort auf „Westfalen: 500 Euro Bußgeld wegen verstaubter Zeitschriften im Altpapiercontainer“
Darum kippe ich meinen Müll immer einfach über den Zaun, schütte einen Liter Sprit darüber und schmeiße ein Streichholz hinein